Nach §
Der Nutzer kann unter Beibehaltung eines Telefonanschlusses Telekommunikationsdienstleistungen (TK-Leistungen) eines VNB dauerhaft („PRESELECTION”) oder fallweise („CALL-BY-CALL-SELECTION”) in Anspruch nehmen. In beiden Fällen kann der Nutzer wählen, ob die TK-Leistungen des VNB durch den TNB oder vom VNB als leistendem Unternehmer abgerechnet werden.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|