Die Steuerbefreiung einer Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG wird durch die (Mit-)Trägerschaft eines ausländischen Unternehmens nicht berührt.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3a Doppelbuchstabe aa KStG ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Unterstützungskasse, dass sich die Kasse auf Zugehörige von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben beschränkt. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmeerzielung, die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Ein Inlandsbezug wird insoweit nicht vorausgesetzt.
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