Bei den Werkstätten für Behinderte (WfB) handelt es sich um Einrichtungen zur Eingliederung von Behinderten in das Arbeitsleben. Sie haben zumeist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und sind i.d.R. einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen. Ihr Angebot richtet sich an solche Behinderte, die wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung verbringen können, also grundsätzlich beruflich rehabilitationsfähig sind, die aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder beschäftigt werden können (§
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