Mit o. g. Urt. hat der BFH entschieden, dass die Zuordnung von Refinanzierungskosten als Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Einkunftsquellen auch bei inländischen Kreditinstituten nach der tatsächlichen Verwendung der die Refinanzierungskosten auslösenden Darlehensmittel zu beurteilen ist.
Nach dem MF-Erl. v. 15.12.2000 -
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