Mit Beschluss vom 11. Juni 2003 IX B 16/03 - hat der Bundesfinanzhof (BFH) Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Steuernachforderungen aufgrund von Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) mit Wertpapieren gewährt. Der BFH hat wegen struktureller Vollzugshindernisse betreffend der Durchsetzung des Steueranspruchs ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. B EStG 1997 (entspricht § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG n. F.); hieraus folgen auch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids.