Die Bundesanstalt für Arbeit als Träger der Grundsicherung kann Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante schaffen (§
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante werden für besondere Einsatzfelder (z. B. „Soziale Wirtschaftsbetriebe”) oder für spezifische Zielgruppen (Arbeitslosengeld II-Bezieher unter 25 Jahren) bewilligt. Der Förderumfang ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die Förderung kann aus einer monatlichen Fallpauschale bestehen, die alle Aufwendungen des Trägers für die Schaffung dieser besonderen Form von Arbeitsgelegenheit umfasst. In der Regel umfasst die Förderung die Löhne für die Teilnehmer, die Kosten für Lernteil und Sozialbetreuung sowie die Kosten für zusätzlichen Aufwand.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|