Unter die Regelung des § 8a KStG fallen auch Finanzierungen, bei denen eine Kapitalgesellschaft ein Darlehen von einer dem Anteilseigner nahe stehenden Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG erhält (§ 8a Abs. 1 S. 2 KStG). Nach der derzeit geltenden Rechtslage aufgrund der Regelungen im Niedersächsischen
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|