Die OFD bemerkt ergänzend:
Der Fragebogen kann auch als Prüfliste dafür dienen, ob der bereits bekannte Sachverhalt (z. B. Angaben in der Einkommensteuererklärung) für eine Entscheidung ausreichend ist. Sind ergänzende Angaben durch den Steuerpflichtigen erforderlich, so sind die bereits geklärten Fragen zu streichen.
Bei erstmaliger Geltendmachung von Aufwendungen für einen privat angeschafften PC sollte von einer Versendung des Fragebogens abgesehen werden, wenn anhand der vorliegenden Belege und Erklärungen des Steuerpflichtigen eine abschließende Beurteilung möglich ist.
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