OFD Hannover - Verfügung vom 29.02.2000
S 2400

OFD Hannover - Verfügung vom 29.02.2000 (S 2400) - DRsp Nr. 2008/85097

OFD Hannover, Verfügung vom 29.02.2000 - Aktenzeichen S 2400

DRsp Nr. 2008/85097

§ 43 EStG Warengenossenschaften als Kreditinstitut i. S. des § 43 Abs. 1 Nr. 7b EStG

Es ist festgestellt worden, dass Warengenossenschaften, die im Landhandel tätig sind (z. B. Raiffeisengenossenschaften, Saatzuchten), häufig Kundenkonten für Anzahlungen und Guthaben in erheblichem Umfang führen, die als reine Geldanlagekonten anzusehen sind. Auch AN der Genossenschaft oder Nichtkunden ist die Geldanlage möglich. Die Zinssätze für diese Anlagen werden von der Genossenschaft im Voraus festgesetzt und stets der Marktlage angepasst. Die Genossenschaften nehmen durch diese Einlagen u. a. ihre Refinanzierung vor, um nicht auf Bankkredite angewiesen zu sein.