Zu der Frage, ob die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich tätigen Frauenbeauftragten der Gemeinden den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Tätigkeit zuzurechnen sind, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Frauenbeauftragte, die aufgrund einer entsprechenden Satzung der Gemeinde (§
Gezahlte Aufwandsentschädigungen stellen danach Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dar. Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG i. V. mit Abschn. 13 Abs.
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