OFD Hannover - Verfügung vom 30.10.2000
S 7369 - 41 - StO 353

OFD Hannover - Verfügung vom 30.10.2000 (S 7369 - 41 - StO 353) - DRsp Nr. 2008/82138

OFD Hannover, Verfügung vom 30.10.2000 - Aktenzeichen S 7369 - 41 - StO 353

DRsp Nr. 2008/82138

§ 18 Abs. 8 UStG Billigkeitsregelung! Gilt nur für bis zum 30. Juni 2001 bewirkte Leistungen!

Umsatzsteuer im Abzugsverfahren und Vorsteuer-Vergütungsverfahren:

Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen durch ausländische Durchführungsgesellschaften für ausländische Aussteller;

Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Reisekosten gem. § 15 Abs. 1 a Nr. 2 UStG ab 1. April 1999

Leistungen zur Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen werden auch von ausländischen Durchführungsgesellschaften an ausländische Aussteller erbracht. Diese belasten im Rahmen des für den Aussteller organisierten Gesamtpakets auch Kosten für Übernachtungsleistungen weiter, die sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eingekauft haben. Die entsprechenden Vorsteuerbeträge wurden der Durchführungsgesellschaft im Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 61 UStDV) erstattet.