Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2011 wird insbesondere auf die Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.07.2010 -
Die erforderlichen statistischen Anschreibungen für das Jahr 2011 ergeben sich aus Tz 4 dieser Verfügung.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Abzugsmöglichkeit für ein häusliches Arbeitszimmer weiter eingeschränkt. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erlaubt einen Abzug der Aufwendungen nur noch, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
Der Zweite Senat des BVerfG hat jedoch mit Beschluss vom 06.07.2010 -
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