Studiengebühren für Studium an BA
Berufsakademien erheben seit dem Sommersemester 2007 eine Studiengebühr für Ihr Lehrangebot. Schuldner der Studiengebühr ist nach § 3 Landeshochschulgebührengesetz der studierende Arbeitnehmer.
Grundsatz: kein Arbeitslohn
Übernehmen Arbeitgeber im Rahmen des Ausbildungsdienstverhältnisses die vom studierenden Arbeitnehmer geschuldeten Studiengebühren, ist nach einer Entscheidung auf Bundesebene auf Grund des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter anzunehmen, wenn sich der Arbeitgeber arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet.
Vereinbarung einer Rückzahlungsverpflichtung
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|