Die Bundesregierung hat am 09.02.2000 den Entwurf eines Steuersenkungsgesetzes (
Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren soll abgeschafft und durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt werden. Danach sollen Gewinne von Körperschaften einer definitiven Körperschaftsteuer von 25 v.H. unterliegen. Bei Ausschüttung von Gewinnen ist auf Ebene der Anteilseigner eine hälftige Steuerbefreiung der Dividenden (mit Progressionsvorbehalt) vorgesehen, um eine Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne zu vermeiden.
Für Gewinne aus der Veräußerung an Anteilen an Kapitalgesellschaften (§§ 17, 23 EStG) soll die hälftige Steuerbefreiung ebenfalls eingreifen.
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