Seit dem 1.8.2005 ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig (
1. Einsprüche gegen aktuelle Grundsteuermessbescheide
Sofern sich Grundstückseigentümer im Rahmen eines zulässigen Einspruchs gegen die Grundsteuermessbetragsfestsetzung auf die vorgenannte Verfassungsbeschwerde berufen, ruht das Rechtsbehelfsverfahren insoweit (§ 363 Abs. 2 AO). Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich um ganz oder teilweise selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Die Einsprüche sind in die Rechtsbehelfslisten einzutragen.
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