FM - Erlass vom 02.03.2007
Die OFD Karlsruhe übersendet den Erlass des FM Baden-Württemberg vom 2. März 2007 Az.: 3 -
Die Grundstückswertstellen haben lt. Bezugsverfügung eine Kontrollmitteilung an das für den Erblasser zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu übersenden, wenn sie im Rahmen einer Zurechnungsfortschreibung erkennen,
dass der Eigentumsänderung eine Erbfolge zugrunde liegt,
der bisherige Eigentümer in einem anderen Bundesland wohnte und
die Anforderung eines Grundbesitzwertes bislang noch nicht erfolgte.
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