Nach der Neuregelung des § 3 Nr. 40 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes v. 23.10.2000 (BStBl 2000 I S. 1428) werden Dividenden zur Hälfte von der ESt befreit (Halbeinkünfteverfahren). In diesem Zusammenhang ist die Frage gestellt worden, welche Auswirkungen die hälftige Steuerbefreiung auf die Verwaltung der von den Kunden der Kreditinstitute erteilten Freistellunsgaufträge hat.
Hiervon wird die Auffassung vertreten, dass die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Dividenden nur mit ihrem stpfl. Anteil auf das jeweils vom Stpfl. seiner Bank erteilte Freistellungsvolumen angerechnet werden (§ 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Übersteigt der stpfl. Teil der Dividende das dem Kreditinstitut erteilte Freistellungsvolumen, soweit es für Dividenden zur Verfügung steht, ist zu beachten, dass bei der Bemessung der KapErtrSt für die teilweise stpfl. Dividende § 3 Nr. 40 EStG keine Anwendung findet, die steuerfreie Hälfte also einzubeziehen ist.
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