OFD Kiel - Verfügung vom 16.08.2001
S 2170 A

OFD Kiel - Verfügung vom 16.08.2001 (S 2170 A) - DRsp Nr. 2008/85221

OFD Kiel, Verfügung vom 16.08.2001 - Aktenzeichen S 2170 A

DRsp Nr. 2008/85221

§ 4 EStG Beurteilung von Immobilienleasingverträgen mit degressiven Leasingraten

Zu der Frage, ob eine gleichmäßige Verteilung degressiver Leasingraten nach den Grundsätzen des BFH-Urt. v. 12.8.1982 (BStBl II S. 696) auch dann in Betracht kommt, wenn die degressiven Leasingraten einmalig wegen Zinskonversion angepasst werden können, gilt Folgendes:

Aus Sicht des Leasingnehmers ist das Leasinggeschäft ein schwebender Vertrag, der nach den Grundsätzen über die Bilanzierung schwebender Geschäfte grundsätzlich nicht zu bilanzieren ist. Wenn und soweit jedoch im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag vorliegen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ist gem. § 8 Abs. 1 KStG, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.