Es ist gefragt worden, ob bei der Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrages eines Mobilfunk-Unternehmens auch die Gemeinden zu beteiligen sind, auf deren Gebiet sich lediglich die sog. Basis-Stationen befinden. Die Basis-Stationen bestehen aus einer Antennenanlage, der Energieversorgung, Funkschrank und Klimagerät. Sie werden elektronisch überwacht.
Die OFD bittet, hierzu die Auffassung zu vertreten, dass allein das Vorhandensein einer Basis-Station nicht zu einer Beteiligung der jeweiligen Gemeinde an der Zerlegung berechtigt. Bei den Basis-Stationen handelt es sich nicht um Betriebsstätten i.S. der §§
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