OFD Kiel - Verfügung vom 20.09.2000
S 2145

OFD Kiel - Verfügung vom 20.09.2000 (S 2145) - DRsp Nr. 2008/85191

OFD Kiel, Verfügung vom 20.09.2000 - Aktenzeichen S 2145

DRsp Nr. 2008/85191

§ 4 EStG Aufwendungen für Regattabegleitfahrten mit Geschäftsfreunden; Anwendung des Abs. 5 Satz 1 Nr. 4

Eine Vielzahl von Unternehmen veranstaltet anlässlich maritimer Feste wie der Kieler Woche mit Ihren Geschäftspartnern Regattabegleitfahrten und macht die in diesem Zusammenhang gezahlten Beträge als Betriebsausgaben geltend. Es handelt sich hierbei um Kosten für gecharterte Schiffe bzw. die Buchung von Plätzen auf Schiffen, die diese Regattabegleitfahrten anbieten.

Teilweise beinhalten die hierfür gezahlten Preise auch die Bewirtung an Bord, teilweise werden insoweit gesonderte Entgelte gezahlt.

Die OFD Kiel hat hierzu in der Vergangenheit in Einzelfällen die Auffassung vertreten, dass die Aufwendungen für Regattabegleitfahrten von dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht erfasst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • das Schiff wird von einem Dritten gechartert,

  • die Schiffsführung obliegt einem Fremden,

  • bei mehrtägiger Charterung der Teilnehmerkreis wechselt und

  • der Teilnehmerkreis jeweils nur Geschäftsfreunde sowie die erforderliche Anzahl von Unternehmensmitarbeitern umfasst.

An dieser Rechtsauffassung wird nach Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder nicht mehr festgehalten.