OFD Kiel - Verfügung vom 26.09.2000
G 1402 A - St 261

OFD Kiel - Verfügung vom 26.09.2000 (G 1402 A - St 261) - DRsp Nr. 2008/81927

OFD Kiel, Verfügung vom 26.09.2000 - Aktenzeichen G 1402 A - St 261

DRsp Nr. 2008/81927

Gewerbesteuerliche Organschaft; Berücksichtigung außerhalb des Organschaftsverhältnisses entstandener Verluste

Ist eine Organgesellschaft an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so können aus der aufgelösten Mitunternehmerschaft stammende anteilige Gewerbeverluste bei einer Organschaft wie vororganschaftliche Verluste nur mit eigenen Gewerbeerträgen dieser Organgesellschaft verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Gewebeerträgen des Organträgers ist auch dann nicht möglich, wenn die Organgesellschaft selbst nur Gewerbeverluste hat. Diese Lösung ergibt sich in entsprechender Anwendung der Regelungen in Abschnitt C Tz. III 2., Tz. Org 22 ff (Umwandlung einer anderen Gesellschaft auf eine Organgesellschaft) des BMF-Schreibens zu Zweifels- und Auslegungsfragen zum Umwandlungssteuergesetz vom 25.3.1998 (BStBl 1998 I S. 267).