Der BFH hat in verschiedenen Grundsatzentscheidungen zur Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs der Eltern von den Einkünften und Bezügen des Kindes Stellung genommen. In den Entscheidungen geht es im Wesentlichen darum, wie die anteiligen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes
im Jahr des Eintritts der Volljährigkeit
(BFH v. 1.3.2000 -
im Jahr des Wechsels von der Ausbildung oder der Arbeitslosigkeit in den Beruf
(BFH v. 1.3.2000 -
im Jahr der Eheschließung des Kindes
(BFH v. 2.3.2000 -
zu berechnen sind.
Er hat außerdem entschieden,
in welchem Umfang Sonderzuwendungen, z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld
(BFH v. 1.3.2000 -
wie der AN-Pauschbetrag auf das Jahr aufzuteilen ist
(BFH v. 12.4.2000 -
ob für den sog. „gebrochenen” Monat ein Anspruch auf Kindergeld besteht
(BFH v. 12.4.2000 -
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