Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs - BFH - hat sich mit Urteile vom 12. 12. 2000,
In den Urteilen ist detailliert dargelegt, unter welchen Voraussetzungen derartige Aufwendungen bei einem i. S. d. § 17 EStG beteiligten Gesellschafter zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung führen können.
Nachstehend wird die Rechtsauffassung des BFH komprimiert wiedergegeben. Die Beispielsfälle unter Tz. 3 orientieren sich an den vom BFH entschiedenen Fällen.
1. Objektives Nettoprinzip
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