Nach der Ergänzung des §
Die Firma DATEV hat in der Übergangszeit bis zum Bekanntwerden des neuen Musters Bescheinigungsmuster verwendet, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Unterschied zu den Vorgaben in dem amtlichen Bescheinigungsmuster wird hierin nur die auf Grund der Gewinnausschüttung eintretende Verringerung des Teilbetrags EK 45 (d. h. ohne KSt-Minderung) bescheinigt. In dem Muster ist dies bei einer Gewinnausschüttung von 13.000 DM, die in voller Höhe aus dem EK 45 finanziert worden ist, ein Betrag von 10.214,- DM und nicht - wie zutreffend - 13.000 DM (= 70/55 von 10.214,- DM).
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