Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, steuerfrei.
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Oddset-Wette ist durch die Novellierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 17.05.2000 (BGBl 2000 I S.
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