Anlage: 1 Abdruck von BGBl 2000 I S.
Hiermit übersende ich einen Abdruck des 2. FGOÄndG vom 19. 12. 2000 mit der Bitte, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen. Das Gesetz ist mit Ausnahme des Art. 1 Nrn. 11 und 19 am 01. 01. 2001 in Kraft getreten (Art. 6 des Gesetzes).
Das 2. FGOÄndG gestaltet das Revisionssystem der FGO neu. Die Regelungen des - am 31. 12. 2000 ausgelaufenen - Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (
Die Anleitung zur Bearbeitung von Rechtsbehelfen wird bei nächster Gelegenheit an die neuen Regelungen angepasst werden. Die folgenden Hinweise betreffen die Änderungen, die ab sofort für die Finanzämter - und dort insbesondere für die Rechtsbehelfsstellen - wichtig sind.
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