Auf Bundesebene wurde die Frage erörtert, ob die Tätigkeit nebenberuflicher Organisten in Kirchengemeinden als künstlerisch anzuerkennen ist.
Nach dem Ergebnis der Erörterung ist davon auszugehen, dass nebenberufliche Organisten in Kirchengemeinden stets die erforderliche gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreichen und somit die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 zu gewähren ist.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|