Für die Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2006 gelten die Vorschriften der §§ 32, 38b, 39 ff. des Einkommensteuergesetzes - EStG 2002 - i. d. F. vom 19.10.2002 (BGBl 2002 I S.
Neben den Vorschriften des EStG sind die Anordnungen in den R 107 bis 110 der
Die Lohnsteuerkarten 2006 sind auf Grund der melderechtlichen Unterlagen der Gemeinden (z. B. Melderegister oder Einwohnerkartei) nach den Verhältnissen am 20.09.2005 auszustellen.
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