OFD Koblenz - Verfügung vom 21.12.2000
S 7160d A - St 44 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 21.12.2000 (S 7160d A - St 44 3) - DRsp Nr. 2008/82143

OFD Koblenz, Verfügung vom 21.12.2000 - Aktenzeichen S 7160d A - St 44 3

DRsp Nr. 2008/82143

Steuerliche Behandlung der Leistungen der durch „Outsourcing” entstandenen Rechenzentren

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der durch „Outsourcing” (Auslagerung) entstandenen Rechenzentren war Gegenstand einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Dabei ist folgendes zu beachten:

Nach § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren von der Umsatzsteuer befreit. Unbeachtlich ist, ob es sich bei dem leistenden Unternehmer um eine Bank handelt oder nicht. § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG entspricht Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nr. 3 der 6. EG-Richtlinie.