OFD Koblenz - Verfügung vom 22.02.2000
S 0171 A - St 34 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 22.02.2000 (S 0171 A - St 34 2) - DRsp Nr. 2008/81800

OFD Koblenz, Verfügung vom 22.02.2000 - Aktenzeichen S 0171 A - St 34 2

DRsp Nr. 2008/81800

§ 5 KStG Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) fördert in Deutschland Erfinderclubs, um - nach dem Muster in den USA und in Japan - das politische Ziel zu verfolgen, von früher Jugend an Phantasie, Kreativität, Team- und Erfindergeist anzuregen. Die Vereine bestehen zu einem großen Teil an Gymnasien. Diese Vereine haben fast ausschließlich jugendliche Mitglieder. Bei anderen Erfinderclubs ist die Altersstruktur gemischt (Jugendliche und Erwachsene). Die Hauptaufgabe der Vereine ist das Übermitteln von Wissen über alle Fragen, die für Erfinder von Interesse sind (z.B. Patentrecht, Sinn von Gruppenarbeit). Dies geschieht durch Gespräche und Vorträge. Die Erfinderclubs geben nur Ratschläge. Sie forschen weder selbst noch verwerten sie Erfindungen ihrer Mitglieder. Das BMBF hat in Abstimmung mit dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder ein Merkblatt zu Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs erstellt, dessen Inhalt ich im Folgenden wiedergebe. Ich bitte, bei der gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung von INSTI-Erfinderclubs nach den im Merkblatt dargestellten Grundsätzen zu verfahren.

Merkblatt des BMBF zu Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs:

1. Ausgangslage