Der BFH hat mit Beschluss vom 26.8.2010 -
Mit dem BMF-Schreiben vom 19.10.2011, BStBl 2011 I S. 974, wird ausschließlich zur Frage der Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung in Fällen Stellung genommen, in denen es auf Grund des Zusammenwirkens der Anwendung der Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG und eines tatsächlichen oder rechtlichen Grundes, der zum endgültigen Ausschluss einer Verlustnutzungsmöglichkeit führt, zu einem Definitiveffekt kommt.
Die Möglichkeit der Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung ist auf bestimmte Fallgruppen beschränkt.
Zu diesen gehört u. a.
die Beendigung der persönlichen Steuerpflicht (Tod einer natürlichen Person) bei fehlender Möglichkeit der ‚Verlustvererbung‘.
Ich bitte um entsprechende Beachtung.
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