Das BMF hat zur Frage nach der höchstmöglichen Dauer einer Unterbrechung der Beitragszahlungen an eine Rückdeckungsversicherung i. S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c EStG nach Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder mit Schr. v. 12.2.2002 wie folgt Stellung genommen:
„Das BMF-Schr. v. 28.11.1996 -
Grund und Dauer der Unterbrechung der Beitragszahlungen sind aus stl. Sicht grundsätzlich ohne Bedeutung.
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