Gemäß Artikel 4 §§ 1 und 2 des Euro-Einführungsgesetzes vom 09. 06. 1998 (BStBl I S.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ist die Anpassung von DM-Beträgen an den Euro wie folgt vorzunehmen:
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