Die Anerkennung einer Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG setzt u.a. gem. § 60 Abs. 1 AO die Erfüllung der formellen Satzungsmäßigkeit voraus.
Als Anlage veröffentlicht die OFD eine Mustersatzung, die die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht erforderlichen satzungsmäßigen Mindestanforderungen enthält.
Sofern - dem FA - in Einzelfällen bei Stiftungen die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Satzung obliegt (vgl. hierzu KSt-Kartei NW § 5 KStG Karte H II 2 Tz. 3), ist die formelle Satzungsmäßigkeit unter Beachtung dieser Mustersatzung zu überprüfen.
Die Mustersatzung wird zudem in die KSt-Kartei NW § 5 KStG Karte H 105 eingestellt.
(Stand: 15.02.2005)
Teil I: Stiftungsgeschäft
Teil II: Stiftungssatzung
Vorbemerkung
(allgemeine Erläuterungen zu den Mustern)
Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts bedarf zu ihrer Anerkennung eines Stiftungsgeschäfts einschließlich einer zugehörigen Stiftungssatzung.
Die nachfolgenden Muster dienen als Orientierungshilfe zur erleichterten Gründung steuerbegünstigter Stiftungen.
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