Gemäß dem BMF-Schreiben vom 09.08.2004 IV B 7 - S 7233 - 29/04/IV B 7 -
Für bis zum 31. Dezember 2004 bewirkte Umsätze in der Pensionspferdehaltung wird es jedoch nicht beanstandet, wenn unter den übrigen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG der ermäßigte Steuersatz bei allen noch nicht unanfechtbaren Steuerfestsetzungen in Anspruch genommen wird. Die im BMF-Schreiben genannten übrigen Voraussetzungen sind bis dahin nach den Grundsätzen der o.g. Verfügung vom 12.05.2000 -
Zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des o.g. BMF-Schreibens hat das BMF auf Anfrage des Hauptverbands der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. (HLBS) in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 10.03.2005 - IV A 5 - S 7410 - 18/05 wie folgt Stellung genommen:
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|