OFD Münster - Verfügung vom 25.10.2010
akt. Kurzinfo ESt 21/2010

OFD Münster - Verfügung vom 25.10.2010 (akt. Kurzinfo ESt 21/2010) - DRsp Nr. 2010/80503

OFD Münster, Verfügung vom 25.10.2010 - Aktenzeichen akt. Kurzinfo ESt 21/2010

DRsp Nr. 2010/80503

Werbungskostenabzugsverbot des§ 20 Abs. 9 EStG

Im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten grds. ausgeschlossen (sog. Werbungskostenabzugsverbot). Stattdessen wird bei der Ermittlung der Einkünfte ein Betrag von 801,- bzw. 1.602,- als Werbungskosten abgezogen (sog. Sparer- Pauschbetrag). Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Werbungskosten den Betrag von 801,- bzw. 1.602,- € übersteigen.

Gegen den Ausschluss des Abzugs der tatsächlichen Werbungskosten war ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az. 6 K 1847/10 E) anhängig.

Dieses Verfahren wurde aus anderen Gründen in der Hauptsache für erledigt erklärt.