Seit dem 01.01.1992 gilt die frühere Vereinfachungsregelung zur Aufteilung der Vorsteuer nach dem sog. Bankenschlüssel nicht mehr. Das Bundesamt für Finanzen hat im Benehmen mit dem Finanzamt Frankfurt am Main V ein „Neues Konzept für die Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten” erarbeitet, das als Anlage beigefügt ist. Das Konzept enthält Grundsätze der Aufteilung der Vorsteuern. Weitere Einzelheiten zu der dort dargestellten Aufteilungsmethode sollen ausschließlich in den jeweiligen Prüfungsfällen geklärt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Bankenverbänden mit Schreiben vom 12.04.2005 -
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