Einen Sonderfall der unbeschränkten Steuerpflicht stellen natürliche Personen dar, die sowohl im Inland als auch im Ausland einen Wohnsitz haben (Doppelwohnsitz). Durch die gleichzeitige Wohnsitzbegründung in verschiedenen Ländern können natürliche Personen in mehreren Staaten einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Für die Anwendung der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (
Bei Anwendung des jeweiligen
Beispiel:
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|