OFD Niedersachsen - Verfügung vom 09.02.2010
S 7225 - 108 - St 183

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 09.02.2010 (S 7225 - 108 - St 183) - DRsp Nr. 2010/80185

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 09.02.2010 - Aktenzeichen S 7225 - 108 - St 183

DRsp Nr. 2010/80185

Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Messekatalogen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. lfd. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG kann die Lieferung von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des graphischen Gewerbes - mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten gem. § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes bestehen sowie Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen - dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Entscheidend für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist die Einreihung in die begünstigten Positionen 4901, 4902, 9705 0000 und 9706 0000 des Zolltarifs.

Die Lieferung von sog. Messekatalogen unterliegt nicht der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. lfd. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG.

Messekataloge sollen einem interessierten Publikum in erster Linie ermöglichen, einen Überblick über die im Einzelnen anwesenden Aussteller, deren Leistungen und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu erhalten und somit einen Anreiz zu einem Besuch der Messe geben. Da es sich somit um Druckerzeugnisse handelt, die überwiegend Werbezwecken dienen, sind diese Publikationen grundsätzlich in die nicht begünstigte Position 4911 1090 des Zolltarifs einzureihen.