Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteile vom 22. April und 10. Juni 2010 (
zwischen zwei Schwestergesellschaften ein Beherrschungsvertrag besteht,
zugunsten einer Schwestergesellschaft Stimmbindungsverträge vorliegen oder
nur ein Gesellschafter über eine Anteilsmehrheit sowohl an der Kapitalgesellschaft als auch an der Personengesellschaft verfügt.
In dem anhängigen Revisionsverfahren
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