Die Erörterungen auf Bundesebene über die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 8. Juni 2011 -
Eindeutige Fälle sind
die Abgabe von Speisen an einem Imbissstand, bei dem lediglich Ablagebretter, Verzehrtheken und Stehtische vorhanden sind und
die Abgabe von Nachos und Popcorn in einem Kino, bei dem das mit Tischen und Sitzgelegenheiten ausgestattete Foyer lediglich Treffpunkt und Warteraum ist.
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