Für alle bisher monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien ist zum 01.10.2013 die Pflicht zur Ablieferung des erzeugten Alkohols bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein entfallen. Die landwirtschaftlichen Brennereien, die noch über Brennrechte verfügten, konnten einen Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht stellen und erhalten daraufhin für die nächsten 5 Betriebsjahre jeweils Ausgleichszahlungen auf der Basis des ursprünglichen Produktionsvolumens in Höhe von 51,50 € je Hektoliter Alkohol (§
Bei den gewährten Ausgleichsbeträgen handelt es sich grundsätzlich um in Raten gezahlte Beihilfen für den Wegfall des Branntweinmonopols, die als laufende Betriebseinnahmen und nicht als Entgelt für die Veräußerung des Brennrechts zu behandeln sind. Die Ausgleichsbeträge sind jedenfalls nicht davon abhängig, dass die Brennereitätigkeit tatsächlich eingestellt wird.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|