Es ist mitgeteilt worden, dass Einsprüche eingehen, in denen beantragt wird, den pauschalen Kilometersatz für die Nutzung des eigenen PKWs für Auswärtstätigkeiten mit 0,35 €/km als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dieses wird damit begründet, dass andere Bundesländer ihre reisekostenrechtlichen Regelungen teilweise dahingehend geändert haben, dass sich die nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfreien Erstattungen für Fahrten, die mit dem eigenen PKW durchgeführt worden sind, von 0,30 € auf 0,35 € erhöht haben.
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