Bietet ein Unternehmen dem Kunden Reisen als Gesamtpaket, d. h. unter Verbindung mehrerer Komponenten (Beförderung, Unterbringung, Verpflegung, Ausflüge) an, stellt sich die Frage, ob die Hotelkosten der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach §
Nach Erörterung auf Bund-/Länderebene bitte ich dazu folgende Rechtsauffassung zu vertreten:
Aufwendungen eines Reiseveranstalters im Zusammenhang mit der bloßen Reservierung eines Zimmerkontingents (Reservierungsvertrag) unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.
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