Durch das Nebeneinander von Verwaltungsanweisung (BMF vom 18. 7. 2003,BStBl I S.
1. Sollen Aufwendungen, die zur Beseitigung der Funktionsuntüchtigkeit führen und für sich Anschaffungskosten sind, in die Prüfung der 15 %- Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG einbezogen werden?
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG schließt nur Aufwendungen für Erweiterungen i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sowie Aufwendungen für jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten von den zu berücksichtigenden Herstellungskosten aus. Aufwendungen zur Beseitigung der Funktionsuntüchtigkeit oder zur Hebung des Standards sind hiervon nicht berührt und daher in die Prüfung der 15 %-Grenze einzubeziehen (vgl. BFH vom 14. 6. 2016
2. Sind Schönheitsreparaturen in die Berechnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG einzubeziehen?
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