In Nettolohnvereinbarungen ist häufig geregelt, dass der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung trägt.
Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber führt grds. zum Zufluss eines geldwerten Vorteils.
Der BFH hat nunmehr jedoch mit Urteil vom 09.05.2019 (
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