Verpflichtet ein Fußballverein einen Spieler, der bei keinem anderen Verein unter Vertrag steht (sog. ablösefreie Spieler), hat der aufnehmende Verein keine Ablösezahlungen (Transferentschädigungen) an einen abgebenden Verein zu leisten, vielmehr werden Zahlungen an den Spieler selbst und ggf. an dessen Spielerberater geleistet. Diese Zahlungen werden als Handgeld, signing fees oder Sonderzahlungen bezeichnet.
Mit Urteil vom 14.12.2011,
Nach Auffassung der Einkommensteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erwirbt der verpflichtende Verein mit der Zahlung eines Handgeldes an ablösefreie Profifußballspieler, demgegenüber kein immaterielles Wirtschaftsguts i. S. d. § 5 Abs. 2 EStG.
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