OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 24.06.2014 Kurzinfo BewG 1/2014
OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 24.06.2014 (Kurzinfo BewG 1/2014) - DRsp Nr. 2014/80465
OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 24.06.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo BewG 1/2014
DRsp Nr. 2014/80465
Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Der BFH hat mit Urteil vom 09.04.2014 (Az. II R 48/12) die Verwaltungsauffassung bestätigt, dass im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198BewG auf dem Objekt lastende Nutzungsrechte (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch) bei der Wertermittlung nach Maßgabe der Vorschriften, die aufgrund des § 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) erlassen wurden, zu berücksichtigen sind. Damit sind die in R B 198 Abs. 3 Sätze 4 - 6 ErbStR 2011 sowie H B 198 ErbStH 2011 geregelten Grundsätze für Grundbesitzwertfeststellungen für Zwecke der Schenkung- und Erbschaftsteuer für Stichtage ab dem 01.01.2009 unverändert anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass das Lagefinanzamt das für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt über SB 28 auf den bereits berücksichtigten Abzug des Nutzungsrechtes hinzuweisen hat (vgl. § 10 Abs. 6 S. 6 ErbStG sowie H B 151.2 ErbStH 2011 „Nachrichtliche Angaben”).
Abgrenzung
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf" abrufen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.