Bezüglich der Behandlung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Erbbaurecht gelten bei der Grundbesitzbewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2009 die folgenden Ausführungen. Die Grundsätze können auch auf Erbbaurechte übertragen werden, die an einem Teil der Hofstelle bestellt worden sind.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|