Der BFH hat mit Urteil vom 30. Januar 2002 -
In Anbetracht dessen ist, wie folgt zu verfahren:
Auf noch nicht rechtskräftig veranlagte Steuerfälle, in denen die Rückstellung für die Verpflichtung zu Beihilfen an (künftige) Pensionäre im Krankheits-, Geburts- oder Todesfall während der Zeit ihres Ruhestandes sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz bereits gebildet, aber auf Grund entgegenstehender Verwaltungsauffassung bisher nicht steuerlich anerkannt worden ist, sind die Urteilsgrundsätze uneingeschränkt anwendbar.
Anhängigen Einspruchsverfahren kann abgeholfen werden.
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